Vernehmlassung Totalrevision Polizeigesetz Randalierer sollen zahlen

Bern, 22. Dezember 2016
Medienmitteilung

 

Vernehmlassung Totalrevision Polizeigesetz
Randalierer sollen zahlen


Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern befürwortet in ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort die geplante Totalrevision des Polizeigesetzes. Insbesondere begrüsst die FDP, dass Sachschäden bei gewalttätigen Veranstaltungen inskünftig an die Verursacher weiterverrechnet werden können.

 

 

 

Das geltende Polizeigesetz aus dem Jahre 1997 soll total revidiert werden. Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern befürwortet die Revision und begrüsst insbesondere folgende Neuerungen:

  • Pauschalisierung und damit Vereinfachung der Rechnungsstellung der Interventionskosten an die Gemeinden: Die Gemeinden und deren Bürger/-innen benötigen Polizist/-innen an der «Front» und nicht im Buchhaltungsbüro.
  • Gesetzliche Grundlagen für die polizeiliche Vorermittlungstätigkeit sowie verdeckte Fahndungs- und Ermittlungstätigkeiten: Damit erhält die Kantonspolizei zeitgemässe Mittel zur Erkennung und Verhinderung von Straftaten. Es ist höchste Zeit dafür!
  • Weiterverrechnung von Sachschäden bei gewalttätigen Demonstrationen und anderen Ausschreitungen an die Verursacher: Die grundrechtlich erforderliche Höchstgrenze von 30'000 Franken ist richtig angesetzt, denn nur saftige Strafen haben eine abschreckende Wirkung. Die überwiesene Motion von FDP-Grossrat Philippe Müller wird damit umgesetzt.
  • Befugnis zur Identitätsfeststellung durch Mitarbeitende der Gemeinden im niederschwelligen Ordnungsbereich (Lärm, Littering etc.): Auch wenn es in der Schweiz keine grundsätzliche Ausweistragpflicht gibt, macht die Änderung Sinn. Allerdings muss im Falle der Widersetzung durch die zu kontrollierende Person die Durchsetzung durch die Kantonspolizei erfolgen. Eine schleichende Wiedereinführung von Gemeindepolizeien darf es nicht geben. Ebenso nicht die Delegation dieser neuen Befugnis an Private.
  • Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private: Die vorgeschlagene Regelung ist inhaltlich vertretbar und hält den administrativen Aufwand im Rahmen. In diesem Bereich wäre allerdings eine einheitliche Regelung unter möglichst vielen Kantonen wünschenswert. Die beiden bestehenden Konkordate sind jedoch zu wenig flächendeckend.


Hier finden Sie unsere gesamte Vernehmlassungsantwort:
http://www.fdp-be.ch/images/stories/Mandanten/BE/FDPBern/Vernehmlassungen/VL_PolG.pdf