Die Bürgerlichen begrüssen die Entscheidungen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat heute das Polizeigesetz in seiner ersten Lesung ausführlich erörtert. Die Bürgerlichen nehmen mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die in dieser ersten Lesung getroffenen Entscheidungen dazu beitragen werden, den Volkswillen umzusetzen und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu stärken.

 

Die Bürgerlichen erkennen die Notwendigkeit an, den Schutz der persönlichen Daten zu wahren, betonen jedoch auch, dass dies nicht auf Kosten der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gehen darf. In diesem Sinne konnten erfolgreich Anträge der Ratslinken verhindert werden, die auf fragwürdige Datenschutzthemen abzielten und wohl eher den Täterschutz begünstigt hätten.

Die Bürgerlichen möchten betonen, dass die Polizei bereits heute erheblichen Herausforderungen gegenübersteht und häufig ungerechtfertigten Vorwürfen – auch medialer Art – ausgesetzt ist. Die Dienstvorschriften legen bereits heute klar fest, wie Zwangsmittel einzusetzen sind, bevor die Polizei tätig wird. Dies gewährleistet eine angemessene und verhältnismässige Reaktion in jeder Situation. Diese Zwangsmassnahmen sind nicht notwendig, wenn man grundsätzlich von Straftaten absieht.

Die Bürgerlichen befürworten auch die verstärkte Videoüberwachung an öffentlichen Orten, insbesondere an Orten, an denen Gewaltexzesse das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen. Die Erfassung und 60-tägige Speicherung von Autonummern durch Fahrtenscanner sind neue Möglichkeiten, die der Aufklärung von Straftaten dienen.

Die Bürgerlichen sind entschlossen, die Balance zwischen Datenschutz und öffentlicher Sicherheit im Rahmen des überarbeiteten Polizeigesetzes des Kantons Bern aufrechtzuerhalten. Sie sehen in den ersten Lesungsergebnissen einen Schritt in die richtige Richtung und stehen weiterhin für eine konstruktive Debatte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Bern ein.

In diesem Zusammenhang kommen wir nicht umhin, unser Bedauern auszudrücken über die mediale Berichterstattung im Vorfeld der Beratung.

Die Berichterstattungen in den Tageszeitungen glichen bisweilen fast einer Kampagne und übernahmen unkritisch Narrative der Linken. Wir hoffen, das nach der heutigen Gesamtabstimmung das Primat der Objektivität wieder mehr Gewicht bei der Berichterstattung zum Polizeigesetz erhalten wird.